Huhu..
ich habe da mal eine Frage an euch. Ich hoffe Ihr/einer von euch kann mir da weiterhelfen.
Wenn eine Person sag ich mal, Aktfotos gemacht hat und damals die Passage im Auftrag übersehen hat "Hiermit lasse ich auch zu, dass diese Bilder ausgestellt werden" und somit den Teil nicht durchgestrichen hat, kann die Person im Nachgang verlangen, dass die Bilder wieder rausgenommen werden aus dem Schaufenster?
Auf dem Auftrag standen damals nur die größe der Bilder und Farbe etc. was dem Kunden so zusteht. Und eben dieser Satz.
Und jetzt sind die Bilder im Fenster.
Wisst ihr da was, oder ob man die wieder rausnehmen kann?
Ich habe ja kein Geld oder sonst was dafür bekommen, dass die Bilder dareinstellt. Im gegenteil, ich musste damals das shoot ja bezahlen.
Gruß
ich habe da mal eine Frage an euch. Ich hoffe Ihr/einer von euch kann mir da weiterhelfen.
Wenn eine Person sag ich mal, Aktfotos gemacht hat und damals die Passage im Auftrag übersehen hat "Hiermit lasse ich auch zu, dass diese Bilder ausgestellt werden" und somit den Teil nicht durchgestrichen hat, kann die Person im Nachgang verlangen, dass die Bilder wieder rausgenommen werden aus dem Schaufenster?
Auf dem Auftrag standen damals nur die größe der Bilder und Farbe etc. was dem Kunden so zusteht. Und eben dieser Satz.
Und jetzt sind die Bilder im Fenster.
Wisst ihr da was, oder ob man die wieder rausnehmen kann?
Ich habe ja kein Geld oder sonst was dafür bekommen, dass die Bilder dareinstellt. Im gegenteil, ich musste damals das shoot ja bezahlen.
Gruß
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