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Rechtliche Frage

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    Rechtliche Frage

    Huhu..

    ich habe da mal eine Frage an euch. Ich hoffe Ihr/einer von euch kann mir da weiterhelfen.

    Wenn eine Person sag ich mal, Aktfotos gemacht hat und damals die Passage im Auftrag übersehen hat "Hiermit lasse ich auch zu, dass diese Bilder ausgestellt werden" und somit den Teil nicht durchgestrichen hat, kann die Person im Nachgang verlangen, dass die Bilder wieder rausgenommen werden aus dem Schaufenster?
    Auf dem Auftrag standen damals nur die größe der Bilder und Farbe etc. was dem Kunden so zusteht. Und eben dieser Satz.
    Und jetzt sind die Bilder im Fenster.

    Wisst ihr da was, oder ob man die wieder rausnehmen kann?
    Ich habe ja kein Geld oder sonst was dafür bekommen, dass die Bilder dareinstellt. Im gegenteil, ich musste damals das shoot ja bezahlen.


    Gruß

    #2
    Kann mal die Jura-Leute aufm Haus fragen, wenn ich sie mal antreff, was die dazu sagen...

    oO pics in nem Kaufhaus oder wie??? zeig ma
    00:44:09 [Ragnarök] hell schreibt nicht weil er gerade leute haut

    23:50:46 [Yakumo] Ich bin 18 Jahre alt, ein Junge und liebe es in Hotpants und bauchfreien Jacken oder T-Shirts rumzulaufen


    12:58:26 [Yakumo] Metallicas sind wesen die keinen Schlaf brauchen. Um Sechs Uhr am Morgen schreiben sie noch in die Shoutbox und im Zwölf uhr bespringen sie dich schon im Chat.

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      #3
      zeig ich hier bestimmt nicht..

      Aber wäre schön wenn du dich da mal informieren würdest!

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        #4
        hmm du könntest den Vertrag wegen irrtum anfechten und zwar wegen inhaltsirrtum, dass du zwar wolltest dass die bilder gemacht werden aber du nicht wolltest dass der anbieter alles damit machen kann was er will und folglich die vertraglichen konsequenzen nicht dein wille waren.
        näheres dazu kannst du §119 bis 122 im BGB nachlesen

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          #5
          Aber er hatte ja ne kleine Klausel da drin quasi das "kleingedruckte"

          in dem stand, dass ich damit einverstanden bin, dass er die Bilder austellen kann. Ansonsten durchstreichen.

          Aber mal ehrlich.. wer liest sowas beim fotografen. Ich hab mir nur da oben durchgelesen: 12 Bilder Hochglanz, schwarz/weiß, Bilderformat: , Anzahl der Person, etc.

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            #6
            trotzdem hast du das recht auf anfechtung des vertrages

            § 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
            (1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
            (2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

            du warst ja über den inhalt im irrtum weil du dachtest dass er dieses recht nicht hat

            § 121 Anfechtungsfrist
            (1) Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119, 120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Die einem Abwesenden gegenüber erfolgte Anfechtung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn die Anfechtungserklärung unverzüglich abgesendet worden ist.
            (2) Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit der Abgabe der Willenserklärung zehn Jahre verstrichen sind.

            das dürfteste ja erfüllen hast es ja gerade erst mitbekommen, dass es so ist. Da steht sobald du den grund kennst sollst du es auch anfechten


            § 122 Schadensersatzpflicht des Anfechtenden
            (1) Ist eine Willenserklärung nach § 118 nichtig oder auf Grund der §§ 119, 120 angefochten, so hat der Erklärende, wenn die Erklärung einem anderen gegenüber abzugeben war, diesem, andernfalls jedem Dritten den Schaden zu ersetzen, den der andere oder der Dritte dadurch erleidet, dass er auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut, jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus, welches der andere oder der Dritte an der Gültigkeit der Erklärung hat.
            (2) Die Schadensersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Beschädigte den Grund der Nichtigkeit oder der Anfechtbarkeit kannte oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte (kennen musste).


            das ist der haken bei der anfechtung er wird dir gegenüber schadensersatzansprüche geltend machen wollen, aber vlt kannst du ja wegen absatz 2 den schadensersatz verweigern wenn du sagst er wusste des und hats dir net mittgeteilt er also den grund der anfechtbarkeit kannte


            anfechtbarkeit wegen arglistiger täuschung kommt ja auf jeden fall nicht in betracht außer er hat dir ausdrücklich gesagt dass die photos nur an dich gehen und an niemand sonst also er dich angelogen hat.


            was könntest sonst machen hmm formmangel wäre ne möglichkeit aber er wird zu 99% die rechtlichen vorschriften einhalten.

            gültig wird deine willenserklärung gewesen sein, da ju erstens wußtest was du willst du sie ja auch eindeutig bekundet hast und ich geh davon das du auch geschäftsfähig bist also ist da auch nichts zu machen.


            § 155 Versteckter Einigungsmangel
            Haben sich die Parteien bei einem Vertrag, den sie als geschlossen ansehen, über einen Punkt, über den eine Vereinbarung getroffen werden sollte, in Wirklichkeit nicht geeinigt, so gilt das Vereinbarte, sofern anzunehmen ist, dass der Vertrag auch ohne eine Bestimmung über diesen Punkt geschlossen sein würde.

            du kannst es auch darüber probieren dass ein einigungsmangel bestand, nur erfolgsaussichten kein plan in der richtung
            Zuletzt geändert von Offspring; 10.11.2009, 20:11.

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              #7
              er meint er nimmt es raus, auf kulanz, soll aber 200 euro für das bild zahlen. war eben da.
              Mich stört mehr das bild wo man mich erkennt (im gesicht). das andere bild juckt mich eher weniger. das kann jeder sein.

              Danke dir aber für deine Hilfe. Echt vielen Dank.

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                #8
                ich würde ihn den laden anzünden............

                1 SteGo Out of ControlZ 1409/1108 33368 28.02.2009 k5
                1 Fu5ioN LastManStanding 783/1278 26219 24.04.2009 k3
                3 DroehnY SeeKandDestroY 9711/4980 157189 02.10.2009 k1

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                  #9
                  Voll droehnys meinung


                  bli blaa und blub...

                  Kommentar


                    #10
                    ich wollte sowieso schon immer nach ge reisen <3

                    ich würd da ehrlich gesagt kein drama draus machen.. kannst es dir doch leisten. oder stehen die so dass jeder den du kennst daran vorbeigeht?
                    ~> "Hate me today.. "

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                      #11
                      Also die stehen schon so, das man alles sieht.

                      Alles bis auf mein Riesengehänge

                      Aber trotzdem..

                      Kannst mich auch aus einem anderen Grund besuchen ;>

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                        #12
                        Zitat von WarriorZERO Beitrag anzeigen
                        Kannst mich auch aus einem anderen Grund besuchen ;>
                        pff man schaut sich die ware doch an bevor man sie kauft.

                        zahlst du das geld (die 200) ?
                        ~> "Hate me today.. "

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                          #13
                          jaja
                          ich mach alles mit.. außer küssen

                          Ne spaß bei seite. Ich werd das wohl machen.. Hab überlegt einfach den typen plus seinen laden auseinander zu nehmen, aber dafür bin ich zu alt :/

                          Aber was soll ich mit dem bild dann.. tzz. ist ne frechheit.

                          Ich bin wohl rechtlich im vorteil, aber wenn ich mich auf sowas einlasse, dann stellt er sie erstmal recht rein. Und wenn das dann nichtmal gut ausgeht, dann bleiben die da wohl lange drin..

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                            #14
                            Ich hab jetzt auch mal einen von den Juraleuten gefragt.

                            Er meint zu ziemlich dasselbe wie Offi...

                            Ich werd aber nen andren noch fragen, der ein wenig mehr Ahnung davon hat...
                            00:44:09 [Ragnarök] hell schreibt nicht weil er gerade leute haut

                            23:50:46 [Yakumo] Ich bin 18 Jahre alt, ein Junge und liebe es in Hotpants und bauchfreien Jacken oder T-Shirts rumzulaufen


                            12:58:26 [Yakumo] Metallicas sind wesen die keinen Schlaf brauchen. Um Sechs Uhr am Morgen schreiben sie noch in die Shoutbox und im Zwölf uhr bespringen sie dich schon im Chat.

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                              #15
                              Also, du hättest das recht, also wenn du möchtest/willst das die bilder rausgenommen werden sollen dann müsste er es auch machen.

                              Ich kenn viele leute die auch schon solche probleme hatten, also bei weiter fragen kannst schreiben frage die einfach .


                              MfG

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