Zitat von CRAnK YaNKer
Beitrag anzeigen
Kennst du überhaupt das Grundgesetz?
Hier mal ein Auszug:
Präambel
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
I. Die Grundrechte
Artikel 1
[Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
...
Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
...
...
blahblah
...
...
Artikel 50
[Freiheit der Person auf Fortsetzungen zu bestehen; Recht auf Fortsetzungen; Rechte von privaten Hobbycodern]
(1) Jeder hat das Recht auf die Fortsetzung eines Computerspiels, das auf dem Markt ist, soweit dies nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Starcraft 2. In dieses Recht darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
(3) Fortsetzungen von Computerspielen stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(4) Das Recht zur Erstellung von Fortsetzungen durch private Hobbycoder wird gewährleistet. Die Programmierung von Fortsetzungen durch private Hobbycoder anstelle bzw. stellvertretend von professionellen Firmen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Hobbycoder in ihren Bemühungen und vermuteten Ergebnissen nicht hinter den professionellen Firmen zurückstehen. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der privaten Hobbycoder nicht genügend gesichert ist.
Quelle: Meine eigene Ausgabe des Grundgesetzes.
Donnerwetter. Wer hätte das gedacht? Das könnt ihr ruhig nachschlagen. Braucht ihr aber nicht. Viele Quellen sind einfach nicht so ausführlich, wie die Ausgabe, die ich habe.
Kommentar