oO
1.zum Thema:
Mit Betreiber reden, wär erstmal das Beste. Ist er Einsichtig, wird er schon dem Türsteher an den Kragen gehen. Zeigt er sich uneinsichtig, kann man immer noch an die Presse wenden, über soetwas wird gern berichtet.
Eine Unterlassungsklage wird nichts bringen denke ich, da die Disko zwar für die Öffentlichkeit zugänglich ist, aber der Betreiber sehr wohl seine Besucher durch vorher bestimmte Regeln abweisen kann. Die Begründung Ausländer darf er nicht nehmen, die wird er sicher auch nicht vor Gericht - sofern es soweit kommt - zugeben. Glaub mal, Betreiber von Diskos werden öfter dank Rangeleien von Türstehern und Besuchern vor Gericht stehen, einige haben da sicher eine Routine. Wenn er im Gespräch mit dir uneinsichtig ist, wird er vor Gericht genausowenig einsichtig sein.
Bei großen Pech steht es dann Aussage gegen Aussage. Und im Amtsdeutsch heißt es: "Im Zweifel für den Angeklagten." Thema erledigt.
Ich weiß auch gar nicht ob eine Unterlassungsklage hier das Richtige Mittel ist. Ich glaube man kann den Türsteher/Betreiber nur wegen Diskriminierung/Ausländerfeindlichkeit anzeigen.
2. zum Rest:
Ja ich finde es gut, wenn einige hier Texte schreiben, wo sie meinen, dass man zwangsläufig zwischen den Zeilen lesen muss. Und wenn ein anderer User das nicht macht, sondern sich nur auf das geschriebene bezieht, ist es dann auch scheiße.
Deswegen brauch man sich nicht aufspielen, hier gilt das geschriebene Wort.
So far.
Und nun haben sich wieder alle lieb. hihi
1.zum Thema:
Mit Betreiber reden, wär erstmal das Beste. Ist er Einsichtig, wird er schon dem Türsteher an den Kragen gehen. Zeigt er sich uneinsichtig, kann man immer noch an die Presse wenden, über soetwas wird gern berichtet.
Eine Unterlassungsklage wird nichts bringen denke ich, da die Disko zwar für die Öffentlichkeit zugänglich ist, aber der Betreiber sehr wohl seine Besucher durch vorher bestimmte Regeln abweisen kann. Die Begründung Ausländer darf er nicht nehmen, die wird er sicher auch nicht vor Gericht - sofern es soweit kommt - zugeben. Glaub mal, Betreiber von Diskos werden öfter dank Rangeleien von Türstehern und Besuchern vor Gericht stehen, einige haben da sicher eine Routine. Wenn er im Gespräch mit dir uneinsichtig ist, wird er vor Gericht genausowenig einsichtig sein.
Bei großen Pech steht es dann Aussage gegen Aussage. Und im Amtsdeutsch heißt es: "Im Zweifel für den Angeklagten." Thema erledigt.
Ich weiß auch gar nicht ob eine Unterlassungsklage hier das Richtige Mittel ist. Ich glaube man kann den Türsteher/Betreiber nur wegen Diskriminierung/Ausländerfeindlichkeit anzeigen.
2. zum Rest:
Ja ich finde es gut, wenn einige hier Texte schreiben, wo sie meinen, dass man zwangsläufig zwischen den Zeilen lesen muss. Und wenn ein anderer User das nicht macht, sondern sich nur auf das geschriebene bezieht, ist es dann auch scheiße.
Deswegen brauch man sich nicht aufspielen, hier gilt das geschriebene Wort.
So far.
Und nun haben sich wieder alle lieb. hihi
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